Rechtlicher Rahmen und Überblick
Mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich gewinnt das Rechnungsformat ZUGFeRD zunehmend an Bedeutung. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Damit wird die Digitalisierung des Rechnungsaustauschs weiter vorangetrieben und die Grundlage für durchgängig digitale Prozesse geschaffen.
Empfangspflicht seit dem 01.01.2025
Alle inländischen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Umsatz und betrifft sämtliche B2B-Geschäftsbeziehungen.
Übergangsregelungen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen
Für die Erstellung und den Versand von Rechnungen gelten derzeit folgende Übergangsfristen:
⟶ Bis zum 31.12.2026 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder sonstige Rechnungsformate, beispielsweise PDF-Rechnungen per E-Mail, versenden.
⟶ Bis zum 31.12.2027 gilt eine verlängerte Übergangsfrist für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 €.
Verpflichtende E-Rechnung ab dem 01.01.2028
Ab dem 1. Januar 2028 müssen B2B-Rechnungen grundsätzlich in einem gesetzeskonformen, strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise ZUGFeRD oder XRechnung. Eine reine PDF-Datei erfüllt die gesetzlichen Anforderungen dann nicht mehr und gilt nicht als elektronische Rechnung.
Damit Sie keine aktuellen Änderungen verpassen, besuchen Sie die offizielle
↪ FeRD-Website der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V.