Fortschritte bei der Kommunalen Wärmeplanung in Deutschland

Die kommunale Wärmeplanung in Deutschland zeigt deutliche Fortschritte. Seit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 sind die Bundesländer verpflichtet, flächendeckende und dezentrale Wärmepläne zu erstellen, die als zentraler Orientierungspunkt für die Wärmewende dienen und die notwendige Infrastruktur für eine klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen sollen. Eigentümern von Grundstücken und Häusern bringt sie Klarheit darüber, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am sinnvollsten ist.

Heizkonzept

Eine aktuelle Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt, dass 98 Prozent der Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern bereits mit der Wärmeplanung begonnen haben oder diese sogar abgeschlossen haben. Besonders weit fortgeschritten ist die Wärmeplanung im Bundesland Baden-Württemberg, wo bereits mehr als ein Drittel der Kommunen konkrete Wärmepläne erstellt haben.

Bis spätestens 2028 muss jede Stadt und Gemeinde in Deutschland einen Plan für die Wärmeversorgung erstellen und dabei festlegen, welche Energieträger in ihrer Region genutzt werden sollen. Mittlerweile haben über ein Drittel (34 Prozent) der Kommunen mit dieser Aufgabe begonnen. Besonders engagiert sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), im Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent). Weniger aktiv sind hingegen Thüringen (11 Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent).

Wie es um den Fortschritt der Wärmeplanung in Ihrer Kommune steht, erfahren Sie auf der digitalen Plattform des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW).

Heizplanung

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis Ende Juni 2026 einreichen. Diese Pläne umfassen unter anderem, wo Fernwärmeversorgung vorgesehen ist oder wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben hingegen bis Ende Juni 2028 Zeit. Diese Pläne sollen Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und die zuständigen Stellen schaffen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet die Kommunen, Pläne zu entwickeln, die festlegen, welche Technologien und Energieträger in ihrer Region genutzt werden sollen. Künftig sollen dabei fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzt werden.

Das Wärmeplanungsgesetz bildet auch die Grundlage für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen fördern soll. Strengere Vorschriften für den Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden treten erst in Kraft, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt und die anschließende Gebietsausweisung beschlossen ist. Dann müssen auch in Bestandsgebäuden Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Regelung galt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

Heizkosten

Trotz der Fortschritte gibt es noch Herausforderungen. Es bedarf entschiedener Maßnahmen, um die Pläne in die Praxis umzusetzen. Dazu gehören angepasste Förderprogramme, konsistente gesetzliche Rahmenbedingungen und eine höhere Förderung für erneuerbare Energien. Insgesamt zeigt sich, dass die kommunale Wärmeplanung auf einem guten Weg ist, jedoch weiterhin kontinuierliche Anstrengungen und Anpassungen erforderlich sind, um die geplanten Klimaziele bis 2045 zu erreichen.

Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) stellt als bundesweit zentrale Plattform zudem vielfältige Beratungsangebote zur Verfügung.

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Stand: 24.02.2025