Gebäudeenergiegesetz (GEG 2025): Das ändert sich für Sie

Energiegesetze

Ab dem 1. Januar 2025 treten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Dutschland wichtige Änderungen in Kraft, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Finden Sie heraus, was ab dem 01. Januar 2025 gelten wird. Hier sind die wesentlichen Neuerungen:

 

 

Energieeffizienz

1. Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen

Der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen wird ab 2025 verboten. Stattdessen dürfen nur noch neue Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

 

2. Effizienzhaus-Standard für Neubauten

Neubauten müssen ab 2025 den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Dies bedeutet, dass neue Gebäude besonders energieeffizient sein müssen und einen Großteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Wenn der Neubaustandard voraussichtlich auf EH 40 verschärft wird, bedeutet dies, dass Neubauten nur noch 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes benötigen dürfen. Diese Änderung zielt darauf ab, den Energieverbrauch weiter zu senken, könnte jedoch auch zu höheren Baukosten führen.

Haus mit Solarpanels

3. Energetische Anforderungen an Bestandsgebäude

Bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden müssen diese mindestens den Effizienzhaus-70-Standard erfüllen. Dies soll sicherstellen, dass auch bestehende Gebäude energieeffizienter werden.

 

4. Förderung und Unterstützung

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu erleichtern, bietet der Staat finanzielle Unterstützung an. Eigentümer können Förderungen für den Austausch ihrer Heizungen und für energetische Sanierungen beantragen.

 

5. Nutzung von Solarenergie

Alle geneigten Dachflächen sollen zukünftig für die Nutzung von Solarenergie verwendet werden. Bei gewerblichen Neubauten wird dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es zur Regel werden.

Energieausweis

6. Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses

Ein digitaler Gebäuderessourcenpass wird eingeführt, um die „Graue Energie“ und die Lebenszykluskosten von Gebäuden zu dokumentieren. Dies soll eine ganzheitliche Betrachtung des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung eines Gebäudes ermöglichen.

Weitere Informationen über das neue GEG

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen zu fördern. Eine zentrale Neuerung ist die Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Diese Regelung soll den Übergang zu klimafreundlicheren Heizsystemen unterstützen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern.

Das Gesetz umfasst auch eine Vielzahl an erweiterten energetischen Anforderungen und Vorgaben an die energetische Qualität und Effizienz von Gebäuden und die Nutzung von Energieausweisen. Geplant ist es, bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

 

Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Energiewende voranzutreiben und gesamt Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Durch die neuen Regelungen sollen fossile Brennstoffe und damit CO2-Emissionen reduziert und der Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigt werden.