Heizöl und Versicherung – was ist im Schadensfall abgedeckt?

Ein Heizöltank im eigenen Haus bringt Verantwortung mit sich – insbesondere im Schadensfall. Denn auslaufendes Heizöl kann gravierende Umwelt- und Sachschäden verursachen. Die gute Nachricht: Es gibt Versicherungen, die vor den finanziellen Folgen schützen.

Finden Sie heraus, was im Schadensfall durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bzw. Öltankversicherung gedeckt ist

Gesetzliche Haftung: Gefährdungshaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

In Deutschland gilt die sogenannte Gefährdungshaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das bedeutet: Als Besitzer eines Heizöltanks haften Sie für alle Schäden, die durch auslaufendes Öl entstehen – auch ohne eigenes Verschulden. Ein einziger Tropfen Öl kann bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigen.

Achtung: Brandschäden am Heizöltank oder durch Heizöl verursachte Gebäudeschäden fallen nicht unter die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, sondern unter die Wohngebäudeversicherung und müssen separat versichert werden.

 

Versicherungsschutz im Schadensfall

Für Heizöltankbetreiber gibt es spezielle Versicherungen, die Schäden durch auslaufendes Heizöl abdecken. Diese werden je nach Anbieter als Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder Öltankversicherung bezeichnet – inhaltlich bieten sie jedoch sehr ähnliche Leistungen:

  • Umweltschäden: Kosten für die Sanierung von Boden und die Bereinigung von Grundwasser
  • Drittschäden: Schadensersatzforderungen von Nachbarn oder Behörden
  • Eigenschäden: Reparaturen am eigenen Gebäude oder Grundstück
  • Rechtsschutz: Unterstützung bei ungerechtfertigten Forderungen
  • Zusatzleistungen (je nach Anbieter): Wiederbefüllung des Tanks, Heizgerät-Ersatz im Notfall.

Diese Versicherungen sind meist als Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung erhältlich. Obwohl Sie nicht gesetzlich verpflichtend sind, werden sie jedoch jedem Heizöltankbesitzer dringend empfohlen.

 

Betreiberpflichten

Damit der Versicherungsschutz greift, müssen Betreiber bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Regelmäßige Wartung und Prüfung des Tanks durch Fachbetriebe
  • Einhaltung technischer Sicherheitsstandards (z. B. Grenzwertgeber, Leckwarngeräte)
  • Dokumentation und Anzeige der Anlage bei Behörden, die für die Einhaltung der AwSV zuständig sind (z.B. die Untere Wasserbehörde)

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden und zu Bußgeldern führen.

 

Fazit

Eine Heizöltankversicherung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Die gesetzliche Gefährdungshaftung macht Betreiber voll verantwortlich, auch bei unverschuldeten Lecks. Eine Kombination aus der richtigen Versicherung und der regelmäßigen Wartung Ihrer Heizanlage bietet die beste Vorsorge. Abonnieren Sie auch unseren Newsletter für weitere informative Artikel.

 

Stand: 15.09.2025