Das erneuerte Gebäudeenergiegesetz 2024

Welche Änderungen hat die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz getroffen? 

Im September dieses Jahres veröffentlichte die Bundesregierung ihre Änderungen der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese beinhalten Veränderungen und Neuerungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und des umweltfreundlicheren Heizens.

 


 

Was sind die Hauptänderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024?

Die GEG-Novelle, welche am 1. November 2020 erstmalig in Kraft trat, markiert einen bedeutenden Schritt im Klimaschutz sowie im Bereich der energetischen Effizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Das GEG 2024 bildet das rechtliche Fundament, um die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Dieses gilt für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden, indem es einen gezielten und sparsamen Umgang mit Energie sowie die Einbindung erneuerbarer Energien für Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vorschreibt.

 

Ist der Einbau von Ölheizungen nach 2024 noch erlaubt?

Vorweg: Der Einbau von Ölheizungen ist auch nach 2024 möglich!

Die Bundesregierung hat kürzlich Änderungen am Gebäudeenergiegesetz vorgenommen, die weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben werden, wie wir Energie in unseren Gebäuden nutzen. In diesem Artikel werden wir diese Änderungen genauer betrachten.

Aufgrund der Energiekrise im letzten Jahr, verursacht durch den Angriffskrieg in der Ukraine, stieg die Nachfrage nach einer unabhängigen Energie- und Wärmeversorgung mit z.B. Heizöl wieder an. Auch in den nächsten Jahren wird eine Ölheizung noch eine hohe Relevanz für die Wärmeerzeugung haben.

Das GEG erlaubt weiterhin den Einbau von Öl-Heizungssystemen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings darf der Besitzer dem GEG nach die Ölheizung nur als hybride Kombination betreiben, die auch erneuerbare Energien verwendet. Um diese Anforderung aus dem GEG zu erfüllen, kann in den kälteren Monaten etwa eine Wärmepumpe - beispielsweise zusammen mit einer Ölheizung - genutzt werden, um eine ausreichende Wärmeleistung zu garantieren.

Wie läuft der Einbau von Ölheizungen nach dem Januar 2024 genau ab?

Für Ölheizungen, welche in Bestandsgebäuden nach dem Januar 2024, genauer gesagt im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 eingebaut werden, ist im GEG 2024 eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Ab 2029 sieht die Bundesregierung vor, dass Hausbesitzer schrittweise „grünes“ Heizöl einführen müssen. Für Heizungen, die nach Juni 2026 bzw. 2028 in Betrieb genommen werden, gilt ein Pflichtanteil von 65 Prozent, der über erneuerbare Energien klimaneutral abzudecken ist – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung . Der frühere Termin, Mitte 2026, gilt nur für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Für kleinere Gemeinden gilt die längere Frist.

 

Was passiert mit bestehenden Heizungen, die reparabel sind? 

Wichtig zu beachten ist, dass es sich hierbei nur um neu eingebaute Heizungen handelt. Solange fossile Heizungen reparabel sind, dürfen sie dem GEG 2024 nach weiterbetrieben werden. Erst wenn die fossile Heizung irreparabel ist und nur noch getauscht werden kann, finden die oben genannten Regelungen und Anforderungen Anwendung.

Auch in der aktuellen Änderung des GEG 2024 bleibt die gesetzliche maximale Betriebszeit von 30 Jahren bestehen.

Das Gebäudeenergiegesetz strebt die gleichwertige Behandlung aller Erfüllungsoptionen an. Klimafreundliche Heizungen, welche ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erfüllen ausnahmslos die Anforderungen von mindestens 65 Prozent des GEGs.

 

Ist der Betrieb von Holzheizungen wie z.B. durch die Verwendung von Pellets laut Gesetzestext möglich?

Ein Betrieb von Holzheizungen wie z.B. durch die Verwendung von Pellets ist laut Gesetzestext ebenfalls möglich.

Wie berücksichtigt das GEG das Vermieter-Mieter-Verhältnis?

Im Gesetzestext der Bundesregierung ist des Weiteren eine genaue Berücksichtigung des Vermieter-Mieter-Verhältnisses fest verankert. Diese Verankerung geschah erst auf Forderung des Bundesrates. Vermieter können die Miete um eine jährliche Modernisierungsumlage für effiziente Gebäude in Höhe von 10 Prozent der Kosten erhöhen, die sie aufgewandt haben, um den Anforderungen des GEG nach mehr Klimaschutz genüge zu tun. Allerdings muss der Vermieter erhaltene Fördermittel von den Kosten der Modernisierungsmaßnahmen abziehen. Wenn keine staatliche Förderung in Anspruch genommen wurden, darf die Umlage nur 8 Prozent betragen.

Was sind die Ausnahmeregeln in der Härtefallklausel des GEG? 

Die Ausnahmeregeln wurden in einer Härtefallklausel verankert, welche vorsieht, dass es Einzelfallprüfungen im Rahmen von behördlichen Verfahren geben wird.

Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, sieht das GEG eine verpflichtende Beratung durch Energieberater vor. Diese Beratung ist eine verpflichtende Anforderung, um auf die wirtschaftlichen Risiken, durch höhere CO2-Abgaben aufmerksam zu machen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundesrat beschlossen. Der Bundesrat hat am Freitag, den 29. September 2023, das Heizungsgesetz gebilligt.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz erhalten Sie auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung.

 


 

Stand: 09.10.2023 (letztes Update: 21.05.2024)