Wie läuft der Einbau von Ölheizungen nach dem Januar 2024 genau ab?
Für Ölheizungen, welche in Bestandsgebäuden nach dem Januar 2024, genauer gesagt im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30. Juni 2026 oder 30. Juni 2028 eingebaut werden, ist im GEG 2024 eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Ab 2029 sieht die Bundesregierung vor, dass Hausbesitzer schrittweise „grünes“ Heizöl einführen müssen. Für Heizungen, die nach Juni 2026 bzw. 2028 in Betrieb genommen werden, gilt ein Pflichtanteil von 65 Prozent, der über erneuerbare Energien klimaneutral abzudecken ist – gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung . Der frühere Termin, Mitte 2026, gilt nur für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Für kleinere Gemeinden gilt die längere Frist.
Was passiert mit bestehenden Heizungen, die reparabel sind?
Wichtig zu beachten ist, dass es sich hierbei nur um neu eingebaute Heizungen handelt. Solange fossile Heizungen reparabel sind, dürfen sie dem GEG 2024 nach weiterbetrieben werden. Erst wenn die fossile Heizung irreparabel ist und nur noch getauscht werden kann, finden die oben genannten Regelungen und Anforderungen Anwendung.
Auch in der aktuellen Änderung des GEG 2024 bleibt die gesetzliche maximale Betriebszeit von 30 Jahren bestehen.
Das Gebäudeenergiegesetz strebt die gleichwertige Behandlung aller Erfüllungsoptionen an. Klimafreundliche Heizungen, welche ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erfüllen ausnahmslos die Anforderungen von mindestens 65 Prozent des GEGs.
Ist der Betrieb von Holzheizungen wie z.B. durch die Verwendung von Pellets laut Gesetzestext möglich?
Ein Betrieb von Holzheizungen wie z.B. durch die Verwendung von Pellets ist laut Gesetzestext ebenfalls möglich.