Jährliche Heizungswartung: Teil 3 – Was gehört standardmäßig zur Wartung der Ölheizung?

Heizungswartung

Lesen Sie im dritten und letzten Teil unserer Serie zur jährlichen Heizungswartung, welche Leistungen eine Heizungswartung standardmäßig enthalten sollte.

 

 

Welche Mindestanforderungen an eine Heizungswartung gestellt werden, können Sie der Energieeinsparverordnung (EnEV) entnehmen: Diese sind abhänig von der Art Ihres Ölkessels und dem verwendeten Heizöl. Die Verwendung von Premium-Heizöl reduziert die Rußbildung Ihrer Heizanlage enorm. Weniger Rußablagerungen senken Ihren Heizölverbrauch und bedeuten eine insgesamt gepflegtere Anlage.

Wenn Sie einen Heizungsfachmann beauftragen, wird dieser im allgemeinen die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Ölheizung prüfen. Folgende Leistungen sollte der Service in der Regel umfassen:

  • Einstellen der Vorlauf- und Kesseltemperatur
  • Funktionsprüfung der Regelungen und Sicherheitseinrichtungen
  • Kessel-, Brenner- und Heizkörperreinigung
  • Entlüftung der Heizkörper und Auffüllen mit Wasser
  • Abgasmessung
  • Erneuerung von Verschleißteilen

 

Zusätzlich zur Wartung Ihrer Ölheizung sollte zweimal im Jahr der Wasserdruck der Anlage geprüft werden, gegebenenfalls die Heizkörper entlüftet und mit Wasser aufgefüllt werden. Um sicherzugehen, dass Sie die regelmäßige Pflege der Heizungsanlage nicht vergessen, empfiehlt sich ein Wartungsvertrag. Schließlich senkt die regemäßige Heizungswartung Ihren Heizölverbrauch.

Tipp: Lassen Sie auf der Rechnung die Lohnkosten extra ausweisen. Hausbesitzer können 20 Prozent dieser Kosten (bis zu 1.200 Euro) von der Steuer absetzen.

 

Im ersten Teil unseres Ratgebers zur Heizungswartung, haben wir Sie bereits darüber informiert, weshalb eine alljährliche Heizungswartung so wichtig ist. In Teil 2 werden Sie über Ihre gesetzlichen Verpflichtungen aufgeklärt.