Jährliche Heizungswartung: Teil 2 – Wozu bin ich gesetzlich verpflichtet?

Heizungswartung

Erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie zur jährlichen Heizungswartung, welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen und welche Kosten für die Wartung Ihrer Ölheizung enstehen.

 

Als Betreiber einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört nach §10 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung (EnEV) die regelmäßige Wartung der Ölheizung zu Ihren Pflichten.Vernachlässigen Sie diesen jährlichen Check, müssen Sie dadurch verursachte Kosten selbst tragen. Beispielsweise können Garantieansprüche am Heizkessel nur dann geltend gemacht werden, wenn eine regelmäßige Wartung stattgefunden hat. Da von einer Heizunganlage als einer Feuerstätte immer auch ein gewisses Risiko ausgeht, dient die Heizungswartung in erster Linie Ihrer Sicherheit.

Heizkosten sparen

Was kostet eine Heizungswartung?

 

Die Kosten für die Inspektion können variieren und hängen ab von der Art der Heizungsanlage. Lassen Sie sich in jedem Fall durch einen Fachmann beraten. Im Idealfall sparen Sie die Kosten für die Heizungswartung beim Heizölverbrauch wieder ein. Denn die Kosten für die Wartung sind wesentlicher geringer als die Kosten, die eine ungepflegte Heizanlage verursacht. Ohne Wartung lagern sich im Heizkessel Rußpartikel ab, die zu einem erhöhten Heizölverbrauch führen können. Gleichzeitung verursacht ein hoher Verschleiß im Brenner zusätzliche Kosten.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie einmal im Jahr Ihre Heizungsanlage warten, da dies hilft, Ihre Heizkosten zu senken.

Lesen Sie in Teil 3 unserer Serie welche Leistungen eine Heizungswartung beinhalten sollte.

In Teil 1 haben Sie bereits erfahren, weshalb eine alljährliche fachmännische Heizungswartung dringend zu empfehlen ist.