Hausverkauf – Wem gehört das Heizöl?

Haus mit Beleuchtung

Je nachdem, wie der aktuelle Heizölpreis notiert und welche Menge man benötigt, kommen bei einer Tankfüllung schnell mehrere Tausend Euro zusammen.

Doch wem gehört eigentlich das Heizöl, wenn das Eigenheim verkauft wird?

 

Wir werfen einen Blick auf wichtige Regelungen.

Heizöl richtig lagern

Der Heizölpreis ist ständig in Bewegung

Wenn Sie unsere Heizöl-News in den vergangenen Wochen verfolgt haben, wird Ihnen der deutliche Anstieg des Heizölpreises bereits aufgefallen sein. Neben der saisontypisch gestiegenen Nachfrage, haben vor allem geopolitische Verwerfungen sowie die niedrigen Wasserstände auf dem Rhein und anderen wichtigen Schifffahrtswegen dem Preis einen kräftigen Schub verpasst. Zeitgleich sinken die Temperaturen. Für viele Eigenheimbesitzer heißt das: „Einmal volltanken, bitte!“

Die Heizölbestellung ist in der Regel kein kleiner Posten in der Haushaltsrechnung – selbst, wenn es inzwischen Zahlungsmethoden gibt, die es ermöglichen, Heizöl monatlich zu bezahlen. Doch was passiert mit dem verbleibenden Heizölvorrat, wenn das Haus verkauft wird? Der Restbestand hat in dem Fall oftmals noch einen hohen Gegenwert.

Vertrag

Es kommt auf die Vertragsdetails an

Wenn Sie bereits einen Interessenten für Ihr Eigenheim gefunden haben, sollten Sie sich Gedanken über den Kaufvertrag machen – am besten mit Hilfe des Notars, der den Vertrag beurkunden soll. Mit ihm können Sie auch besprechen, welche Gegenstände gesondert in den Vertrag aufgenommen werden sollen.

Vom Hausverkauf ist nämlich letztlich auch der Heizölvorrat betroffen, der sich noch in den Tanks befindet. Mehrere Gerichtsurteile, unter anderem vom Landgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, haben festgelegt, dass Heizöl als Zubehör im Sinne des § 97 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu behandeln ist. Darin geht es um Bestandteile, die unmittelbar dem wirtschaftlichen Zweck des Hauses dienen.

Handschlag

Drum prüfe, wer sich bindet

Es ist nachvollziehbar, dass Eigenheimbesitzer in Betracht ziehen, ihr Heizöl separat zu verkaufen oder es für sich selbst wiederzuverwerten. Allerdings ist davon abzuraten, das Heizöl eigenmächtig zu entfernen. Erstens können erhebliche Umweltschäden entstehen, wenn die Entfernung nicht sachgerecht durchgeführt wird. Zweitens könnte sich der Hausverkäufer sogar strafbar machen, wenn das Heizöl entfernt wird, nachdem der neue Eigentümer den Kaufvertrag unterzeichnet hat.

Denn auf die Frage, wem das Heizöl beim Hausverkauf gehört, gibt es eine klare Antwort: Dem neuen Käufer des Eigenheims – auch dann, wenn im Vertrag keine Regelung für die Übernahme des Heizölvorrats getroffen wurde. Es besteht also die Pflicht, das verbliebene Heizöl in den Tanks zu belassen. Allerdings muss der Verkäufer die Tanks nicht noch einmal komplett auffüllen, es sei denn, es entstünden Schäden am Haus, wenn die Tanks durch den Verkäufer nicht erneut befüllt werden –beispielsweise durch Frost. In dem Fall müsste der Verkäufer jedoch nur die Menge an Heizöl nachtanken, die verhindert, dass solche Schäden entstehen.

Soll der verbliebene Heizölvorrat separat verkauft werden, muss dies im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden. Ist das nicht geschehen, können rückwirkend keine Forderungen vom Verkäufer an den neuen Eigentümer gestellt werden.

Wenn Sie einen günstigen Zeitpunkt suchen, um Ihren Heizölvorrat aufzustocken können Sie eine Preisbenachrichtigung einstellen. Bestellungen geben Sie entweder über unseren Online-Shop oder per Telefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800/0086825 in Auftrag.