Drum prüfe, wer sich bindet
Es ist nachvollziehbar, dass Eigenheimbesitzer in Betracht ziehen, ihr Heizöl separat zu verkaufen oder es für sich selbst wiederzuverwerten. Allerdings ist davon abzuraten, das Heizöl eigenmächtig zu entfernen. Erstens können erhebliche Umweltschäden entstehen, wenn die Entfernung nicht sachgerecht durchgeführt wird. Zweitens könnte sich der Hausverkäufer sogar strafbar machen, wenn das Heizöl entfernt wird, nachdem der neue Eigentümer den Kaufvertrag unterzeichnet hat.
Denn auf die Frage, wem das Heizöl beim Hausverkauf gehört, gibt es eine klare Antwort: Dem neuen Käufer des Eigenheims – auch dann, wenn im Vertrag keine Regelung für die Übernahme des Heizölvorrats getroffen wurde. Es besteht also die Pflicht, das verbliebene Heizöl in den Tanks zu belassen. Allerdings muss der Verkäufer die Tanks nicht noch einmal komplett auffüllen, es sei denn, es entstünden Schäden am Haus, wenn die Tanks durch den Verkäufer nicht erneut befüllt werden –beispielsweise durch Frost. In dem Fall müsste der Verkäufer jedoch nur die Menge an Heizöl nachtanken, die verhindert, dass solche Schäden entstehen.
Soll der verbliebene Heizölvorrat separat verkauft werden, muss dies im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden. Ist das nicht geschehen, können rückwirkend keine Forderungen vom Verkäufer an den neuen Eigentümer gestellt werden.
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