Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2026
Fragen und Antworten
Ja. Bestehende Ölheizungen dürfen auch ab 2026 weiter betrieben werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt keinen Austausch funktionierender Heizungen vor.
Nein. Es gibt keine Austauschpflicht für bestehende Öl‑ oder Gasheizungen. Solange die Heizung funktioniert, darf sie weiter genutzt werden.
Nein. Heizöl bleibt erlaubt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz streicht sowohl Betriebsverbote als auch pauschale Einschränkungen für bestimmte Heizungsarten.
Ja. Auch neue Ölheizungen sind weiterhin zulässig. Ab 1. Januar 2029 gilt jedoch die sogenannte Biotreppe mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe.
Wenn Sie ab 2029 eine neue Öl‑ oder Gasheizung einbauen, muss das eingesetzte Heizöl oder Gas mindestens 10 % klimafreundliche Anteile enthalten. Der weitere Anstieg erfolgt stufenweise bis 2040.
Nein. Die Biotreppe gilt nur für neu installierte Öl‑ und Gasheizungen. Für bestehende Heizungen gibt es keine neuen Vorgaben.
Nein. Die Mehrkosten für Heizöl mit Bioanteil sind überschaubar. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegen sie bei bis zu 0,75 Euro pro Tag bzw. rund 23 Euro pro Monat.
Nein. Die frühere 65‑Prozent‑Vorgabe entfällt vollständig. Das neue Gesetz verzichtet auf feste Quoten und setzt auf Technologieoffenheit.
Beim Heizungstausch entscheiden Eigentümer selbst. Zulässig sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Systeme, Biomasse‑ sowie Öl‑ und Gasheizungen.
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen und ist mindestens bis 2029 finanziell gesichert.




