Die CO2-Abgabe erhöht sich 2025: Höhere Kosten für Verbraucher
Häufig gestellte Fragen / FAQ
Die CO2-Abgabe ist ein gesetzlich festgelegter Aufschlag auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, der seit 2021 in Deutschland gilt. Sie soll den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) verteuern und so den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen fördern.
Was bedeutet das für Heizölkunden?
- Beim Kauf von Heizöl wird automatisch ein CO2-Preis pro Liter berechnet.
- Die Höhe dieses Aufschlags richtet sich nach dem aktuellen CO2-Preis, der jährlich steigt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser in Deutschland 55 Euro pro Tonne.
- Der CO2-Anteil ist bereits im Gesamtpreis enthalten, den Sie im Energieshop angezeigt bekommen – es gibt also keine versteckten Zusatzkosten.
Warum gibt es die CO2-Abgabe? Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Bioheizöl oder Wärmepumpen zu fördern.
Die CO2-Abgabe ist ein fester Bestandteil des Heizölpreises und soll helfen, den Klimaschutz voranzutreiben. TotalEnergies bietet mit Produkten wie thermogreen bereits heute eine CO2-reduzierte Alternative an.
Laut dem aktuellen Bericht der Vereinten Nationen zur nationalen Treibhausgasberichterstattung hat Schweden im Jahr 2025 weiterhin eine der höchsten CO2-Steuern weltweit, mit einem Satz von rund 130 Euro pro Tonne CO2. Diese Abgabe gilt für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas außerhalb des EU-Emissionshandels und ist Teil der nationalen Klimastrategie, die bereits seit 1991 besteht.
Deutschland hat im Rahmen des nationalen Emissionshandelsgesetzes (BEHG) seit dem 1. Januar 2021 einen CO2-Preis eingeführt. Dieser beträgt im Jahr 2025 genau 55 Euro pro Tonne CO2.
Die nächste Erhöhung der CO2-Steuer auf Heizöl in Deutschland erfolgt 2026 von derzeit 55 Euro auf einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne . Ab 2027 wird der CO2-Preis über einen europaweiten Emissionshandel festgelegt.
Die CO2-Steuer muss von allen bezahlt werden, die Treibhausgase über fossile Brennstoffe emittieren. Dies betrifft Verbraucher*innen genauso wie Unternehmen.
Gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist der nationale CO2-Preis in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 gestiegen. Diese Erhöhung wurde im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems beschlossen und betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel.
Ab dem Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen. Ab 2027 wird der Preis nicht mehr staatlich festgelegt, sondern im Rahmen eines marktbasierten Emissionshandels ermittelt.
Die CO2-Steuer ist Teil des Klimapakets, das 2019 von der damaligen Bundesregierung beschlossen wurde. Mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde der Beschluss umgesetzt, 2021 wurde die CO2-Steuer eingeführt.
Mieter*innen und der Vermieter müssen sich die CO2-Steuer teilen. Die Verteilung wird über die Energieeffizienz des Hauses bestimmt. Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher ist der Anteil des Vermieters.
Ab dem Jahr 2027 wird der CO2-Preis über einen europaweiten Emissionshandel bestimmt. Dann können Unternehmen und Industrien mit ihren Zertifikaten untereinander handeln. Somit gibt es keine national festgelegten CO2-Abgaben mehr.
Von der CO2-Steuer ausgenommen sind Wärmepumpen, rein elektrische Heizungen und Heizungen, die mit Holz betrieben werden.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzlich festgelegte CO2-Preis in Deutschland 55 € pro Tonne CO2. Für 1.000 Liter Heizöl ergibt sich daraus ein CO2-Aufschlag von etwa 88 € netto.
So wird gerechnet:
- 1 Liter Heizöl verursacht ca. 2,64 kg CO2
- 1.000 Liter entsprechen somit 2,64 Tonnen CO2
- 2,64 t × 55 €/t = 145,20 € brutto
- Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich ein Nettoaufschlag von ca. 88 €
Der CO2-Aufschlag ist bereits im angezeigten Heizölpreis enthalten und wird transparent auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Grundsätzlich gilt: Die CO2-Bepreisung – offiziell als nationaler CO2-Preis bezeichnet – wird auf alle fossilen Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel erhoben. Eine vollständige Befreiung von der CO2-Abgabe ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.
Laut Bundesregierung gelten folgende Ausnahmen:
- Unternehmen im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS): Diese sind bereits durch den EU-Emissionshandel reguliert und zahlen keine nationale CO2-Abgabe.
- Sonderregelungen für bestimmte energieintensive Betriebe: Diese können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kompensation oder Entlastung beantragen, etwa im Rahmen der sogenannten „Carbon-Leakage-Verordnung“.
- Mieter sind nicht direkt steuerpflichtig, sondern zahlen ihren Anteil über die Heizkostenabrechnung. Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilt – je nach energetischem Zustand des Gebäudes.
Privathaushalte, die fossile Brennstoffe nutzen, sind nicht befreit. Sie tragen die CO2-Kosten über den Endpreis, der vom Brennstofflieferanten erhoben wird.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO2-Kosten für Heizöl, Erdgas und andere fossile Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Die Aufteilung erfolgt über ein zehnstufiges Modell, das sich an der Energieeffizienz des Gebäudes orientiert:
- Je schlechter die CO2-Bilanz des Gebäudes (also je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche), desto höher ist der Kostenanteil, den die Vermieter tragen müssen.
- In besonders ineffizienten Gebäuden übernehmen Vermieter bis zu 95 % der CO2-Kosten.
- In sehr effizienten Gebäuden können die CO2-Kosten weiterhin vollständig auf die Mieter umgelegt werden.