1. Fokus auf zukünftige Emissionen
Bisher lag der Schwerpunkt des KSG auf der Überprüfung vergangener Zielverfehlungen. Mit der neuen Gesetzesänderung wird der Fokus auf zukünftige Emissionen gelegt. Dies ermöglicht eine vorausschauendere Planung und Anpassung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Deutschland auf dem geplanten zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bleibt.
2. Gesamtverantwortung und Flexibilität
Die Gesamtverantwortung für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen wird gestärkt. Es wird nicht mehr nur darauf geachtet, in welchem Sektor die Emissionen entstehen, sondern darauf, dass die Emissionen insgesamt, gegenüber den vorangegangenen Jahren, reduziert werden. Dies ermöglicht eine flexiblere und effizientere Erreichung der Klimaziele, indem die Emissionen dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale vorhanden sind.
3. Stärkung des Expertenrats für Klimafragen
Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen wird gestärkt, um eine bessere Überwachung und Beratung der Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen effektiv und zielgerichtet sind.