Ab wann darf ich als Mieter bei einem Heizungsausfall weniger zahlen?
Wenn die Heizung nicht rechtzeitig repariert wird und dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung entsteht, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Mietminderungen sind ein deutliches Mittel, um den Vermieter auf Mängel aufmerksam zu machen, falls dieser nicht reagiert.
Allerdings gibt es darüber, wie hoch die Minderung sein darf und wie lang sie dauert, viele Einzelfallentscheidungen verschiedener Gerichte. Ein Komplettausfall bei Minusgraden kann die Wohnung unbewohnbar machen, dann kann die Miete weit über 50 Prozent gemindert werden meist für den gesamten Zeitraum des Ausfalls bis zum Wiederherstellen der Bewohnbarkeit. Eine defekte Heizungsanlage muss in angemessener Zeit beseitigt sein in drei bis vier Tagen.
Bei moderaten Temperaturen und einem Teilausfall ist der Prozentsatz jedoch wesentlich geringer, auch wenn ebenfalls die gesamte Schadensperiode angesetzt wird.
In jedem Fall sind Mietminderungen nur dann akzeptabel, wenn Sie die umgehende Schadensmeldung bei Ihrem Vermieter vornehmen und das im Idealfall auch beweisen können.
Vorsicht ist auch geboten! Bei unberechtigter oder zu hoher Minderung riskieren Sie die Kündigung. Genaueres findet sich zum Beispiel auf den Internetseiten der Mietervereine oder unter den am Ende dieses Artikels genannten Links.