Welche Indizien deuten auf Fehler in der Heizkostenabrechnung?
Ihr bester Ansatz ist ein direkter Vergleich mit der Vorjahresrechnung. Weichen die Verbrauchszahlen deutlich voneinander ab – ohne, dass Sie sich anders beim Heizen verhalten –, sollten die Alarmglocken läuten.
Gleiches gilt, wenn der Abrechnungszeitraum Überschneidungen oder Lücken zum Vorjahr aufweist. Neue Mieter sollten zusätzlich prüfen, ob sie nur ab dem Zeitpunkt des Einzugs zur Kasse gebeten werden.
Eine weitere Fehlerquelle ist die falsche Ausweisung der Vorauszahlungen. Das kann insbesondere bei privaten Vermietern passieren, wenn Mietparteien verwechselt oder Bestände individuell verwaltet werden.
Zwar ist es ein wenig aufwendiger, aber Sie sollten auch überprüfen, zu welchem Preis Ihr Vermieter das Heizöl oder andere Brennstoffe eingekauft hat. Er ist an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Sollte der Preis deutlich über dem Jahresdurchschnitt liegen, muss er sich erklären. Viele Mieter scheuen diese Konfrontation – doch das kommt sie teuer zu stehen.
Zum Thema Heizöl gibt es auch einen beliebten „Trick“: In Jahresabrechnungen werden die Restbestände im Tank mit einem Nullwert angegeben, um das gekaufte Brennstoffvolumen für das neue Jahr „einfacher“ zu rechtfertigen. Logischerweise wird sich ein Tank niemals direkt zum Abrechnungsstichtag komplett leeren. Sie sollen also für Heizöl zahlen, das gar nicht gekauft wurde.