Entsteht tatsächlich ein Mehrverbrauch beim Homeoffice?

Sabrina Gabriel am 17.07.2023

Home Office

Entsteht tatsächlich ein Mehrverbrauch beim Homeoffice?

Wenn der Arbeitnehmer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, entstehen höhere Strom- und Heizkosten. Doch wie hoch ist der Mehrverbrauch? Eine Antwort auf diese Frage lässt sich pauschal nicht geben, denn sie hängt maßgeblich von den Heizgewohnheiten und der installierten Technik ab. Fest steht jedenfalls, dass es empfehlenswert ist, die Räume in den kalten Monaten auch dann zu heizen, wenn Sie abwesend ist.

Doch welche Temperatur angenehm ist, kann von Mensch zu Mensch ganz anders empfunden werden. Intelligente Thermostate, die mit dem Smartphone vernetzt sind, können die Steuerung je nach An- oder Abwesenheit mittlerweile automatisch übernehmen und so einige Einsparungen realisieren. Tado, ein Unternehmen mit Sitz in München, bietet bspw. solche intelligenten Thermostate an. 
 

 

Im Homeoffice: dort heizen, wo es nötig ist
 

Das Wärmeempfinden ist zumeist abhängig davon, wie lange sich jemand in einer Umgebung aufhält. Das bedeutet nicht unbedingt, dass das gesamte Haus oder die gesamte Wohnung auf eine bestimmte Temperatur geheizt werden muss, nur weil  von zu Hause gearbeitet wird. Es lohnt sich zu überlegen, in welchen Räumen sich wirklich lange für die Arbeit aufgehalten wird.

Ist es das private Büro, dann sollte dort eine ähnliche Temperatur herrschen, wie im Wohnzimmer üblicherweise 20 bis 22 Grad Celsius. Die restlichen Räume sollten bei niedrigen Außentemperaturen zwar auch beheizt werden, doch es genügt dort, die Temperatur so einzustellen, dass kein Schimmel entsteht. 16 Grad Raumtemperatur und regelmäßiges Stoßlüften können dazu schon genügen.

Weiterhin könnten Sie Synergieeffekte erzielen, vor allem dann, wenn Sie im Wohnzimmer statt im privaten Büro arbeiten können. In der Regel verbringt man nach Feierabend ohnehin Zeit im Wohnzimmer, daher ist es sinnvoll, dieses während des Tages auf eine angemessene Raumtemperatur zu heizen. Dadurch können höhere Heizkosten vermieden werden und die internen Wärmegewinne im Homeoffice werden effektiv genutzt.

Zum Sparsamkeits-Einmaleins zählt auch, dass die Türen zu kälteren Räumen im Haus geschlossen bleiben und nur stoßgelüftet wird, anstatt die Fenster dauerhaft gekippt zu lassen. Netter Nebeneffekt: die frische Luft hält wach und hilft dabei produktiv zu bleiben. Offene Vorhänge erlauben es den Sonnenstrahlen ins Zimmer zu fallen und den Raum zusätzlich aufzuwärmen.

Sie sollten zudem überprüfen, ob die Heizkörpernischen gut gedämmt sind, damit die Wärme nicht ungenutzt entweichen kann. Schließlich sollten die Heizkörper freigelassen werden, damit sich die Wärme verteilt. Gerade in privaten Büros ist der Schreibtisch oftmals vor dem Fenster, unter dem der Heizkörper installiert ist. Ist der Heizkörper abgedeckt oder verkleidet, muss die Heizung für eine vergleichbare Wärmeleistung auf einer höheren Stufe laufen, dass kostet unnötig Energie und Geld.

Heizkosten im Homeoffice

Heizkosten im Homeoffice

Rechtzeitig modernisieren
 

Unabhängig davon, ob sie die Homeoffice Möglichkeit haben oder nicht eine Modernisierung spart unmittelbar Heizkosten ein, insbesondere dann, wenn hocheffiziente Öl-Brennwertgeräte mit Erneuerbaren zu sogenannten Hybridheizungen kombiniert werden.

Über 30 Prozent der Heizkosten können allein durch den Heizungstausch eingespart werden. Bei TotalEnergies bieten wir maßgeschneiderte Energielösungen mit neuester Technik aus einer Hand an. So ausgestattet, können Sie Ihre Ölheizung auch nach 2026 noch sorgenfrei weiter betreiben.

Denn anders als medial kommuniziert, ist der Betrieb einer Ölheizung nach 2026 nicht kategorisch durch das Klimapaket der Bundesregierung verboten worden. Anlagen im Bestand können ohne Probleme weiter betrieben werden, bis sie modernisierungspflichtig sind.

Im Rahmen einer Modernisierung und in einem Neubau können auch nach 2026 noch Ölheizungen installiert werden, sofern sie mit Solarthermie oder Photovoltaik kombiniert werden können.

Diese Kombinationspflicht entfällt, wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot greift zum Beispiel weil die Solaranlagen nicht genügend Sonneneinstrahlung bekämen oder keine Infrastruktur für Fernwärme oder Gas vorhanden ist. Nähere Informationen zum weiteren Betrieb Ihrer Ölheizung haben wir hier für Sie zusammengestellt.